Das Verfahren bedroht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit: Keinem der 86 Angeklagten wird eine individuelle Tat vorgeworfen, die bloße Anwesenheit auf der Demonstration soll für eine Verurteilung reichen. Aus schwarzer Kleidung von Demoteilnehmer*innen soll eine „Unterstützung von Gewalttäter*innen“ konstruiert werden.
Das würde Kollektivstrafen gegen Demonstrierende zunehmend als Standard etablieren. Allein die Möglichkeit, für die bloße Teilnahme an einer Demonstration vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen.
Schon jetzt gibt es vergleichbare, kollektive Vorwürfe: Gegenüber 1300 Antifaschist*innen, die in Leipzig auf der Antirepressions-Demo am 3. Juni 2023 nach dem Urteil im Antifa-Ost-Verfahren bis zu elf Stunden eingekesselt wurden. Gegen alle laufen Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall. Auch gegen Klimaaktivist*innen, die in Lützerath für Klimagerechtigkeit demonstrierten, wird aufgrund ihrer Teilnahme an einer Demonstration wegen schwerem Landfriedensbruch ermittelt. In Baden-Württemberg wird aktuell gegen 167 Teilnehmer*innen der revolutionären 1.-Mai-Demo in Stuttgart ermittelt, denen im Nachgang eines Polizeiangriffes Landfriedensbruch vorgeworfen wird.
Der Ausgang des Rondenbarg-Verfahrens wird auch die weiteren Verfahren maßgeblich beeinflussen, eine Verurteilung wäre ein gefährlicher Dammbruch. Gerade jetzt braucht es in Zeiten von Kriegen, Klimakrise und rechter Hetze viele mutige Menschen, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit entschlossen und vielfältig nutzen.
Kommt mit uns in Karlsruhe auf die Straße!